Gebäudeleitlinien für Neubauten Bauen und Sanieren
Ziel: Standards für den Bau und die Sanierung städtischer Gebäude werden festgelegt. Fortschritt: Überarbeitete Gebäudeleitlinien wurden 2020 beschlossen.
Maßnahmen-Details
Beschreibung
Darum geht es
- Worum geht es?
- Gebäudeleitlinien bzw. energetischer Standard für Neubauten
- Was wird im Detail geplant?
- Standards für Neubau- und Sanierungsmaßnahmen städtischer Gebäude
Auswirkungen
Fakten die erreicht werden wollen
- Neu generierte erneuerbare Energien
- Nicht zutreffend
- Welcher Energieträger wurde reduziert/ersetzt?
- Keine Angabe
- Geschätzte potentielle CO2-Einsparung
- Keine Angabe
- Kosten der Maßnahme
- keine Angabe/trifft nicht zu
Umsetzung
Details zur Umsetzung der Maßnahme
- Welchen Bereich betrifft die Maßnahme?
- Neubauten
- Wer macht es?
- Stadt Münster
- Wer ist noch beteiligt?
- Amt 23
- Geplante Umsetzung bis
- Was sind die konkreten Schritte/Fortschritte?
Die novellierten Gebäudeleitlinien wurden seit dem in Krafttreten 2020 (Erstfassung 2014) erfolgreich umgesetzt.
Zurzeit befasst sich die Stadt Münster mit einer Aktualisierung der Gebäudeleitlinien. Dazu soll noch in diesem Jahr 2024 eine entsprechende Berichtsvorlage für die Politik erstellt werden.
Der Rat der Stadt Münster hat am 26. August 2020 die überarbeiteten Gebäudeleitlinien mit einem Änderungsantrag für Münster beschlossen. Der Energieverbrauch der städtischen Gebäude soll bis zum Jahr 2030 um 50 % sowie die CO2-Emissionen um 70 % reduziert werden. Sowohl für Neubau- als auch für Umbau- und Sanierungsmaßnahmen gibt es verbindliche Qualitätskriterien und eine Richtschnur für alle am Bauprozess städtischer Gebäude Beteiligten. Die Gebäudeleitlinien gelten dabei für alle Gebäude der Stadt Münster. Die städtischen Tochterunternehmen wurden laut Beschluss auch aufgefordert, die Gebäudeleitlinien zu beschließen und anzuwenden.
Weitere Informationen
Rohdaten aus dem Klimastadtvertrag
Für alle, die es genauer wissen wollen