Gebäudeleitlinien für Neubauten Bauen und Sanieren

Ziel: Standards für den Bau und die Sanierung städtischer Gebäude werden festgelegt. Fortschritt: Überarbeitete Gebäudeleitlinien wurden 2020 beschlossen.

Aktueller Status: Nicht erreicht

Maßnahmen-Details

Beschreibung

Darum geht es

Worum geht es?
Gebäudeleitlinien bzw. energetischer Standard für Neubauten
Was wird im Detail geplant?
Standards für Neubau- und Sanierungsmaßnahmen städtischer Gebäude

Auswirkungen

Fakten die erreicht werden wollen

Neu generierte erneuerbare Energien
Nicht zutreffend
Welcher Energieträger wurde reduziert/ersetzt?
Keine Angabe
Geschätzte potentielle CO2-Einsparung
Keine Angabe
Kosten der Maßnahme
keine Angabe/trifft nicht zu

Umsetzung

Details zur Umsetzung der Maßnahme

Welchen Bereich betrifft die Maßnahme?
Neubauten
Wer macht es?
Stadt Münster
Wer ist noch beteiligt?
Amt 23
Geplante Umsetzung bis
Was sind die konkreten Schritte/Fortschritte?
Der Rat der Stadt Münster hat am 26. August 2020 die überarbeiteten Gebäudeleitlinien mit einem Änderungsantrag für Münster beschlossen. Der Energieverbrauch der städtischen Gebäude soll bis zum Jahr 2030 um 50 % sowie die CO2-Emissionen um 70 % reduziert werden. Sowohl für Neubau- als auch für Umbau- und Sanierungsmaßnahmen gibt es verbindliche Qualitätskriterien und eine Richtschnur für alle am Bauprozess städtischer Gebäude Beteiligten. Die Gebäudeleitlinien gelten dabei für alle Gebäude der Stadt Münster. Die städtischen Tochterunternehmen wurden laut Beschluss auch aufgefordert, die Gebäudeleitlinien zu beschließen und anzuwenden.

Weitere Informationen

Rohdaten aus dem Klimastadtvertrag

Für alle, die es genauer wissen wollen