Kommunale Wärme- und Energienutzungsplanung Energieerzeugung
Ziel: Ein Plan für die Nutzung von Wärme und Energie in Münster wird erstellt. Fortschritt: Grundsatzbeschluss und Einrichtung von Arbeitsgruppen sind geplant.
Maßnahmen-Details
Beschreibung
Darum geht es
- Worum geht es?
- Kommunale Wärme- und Energienutzungsplanung (ENP)
- Was wird im Detail geplant?
- -Erstellung einer iterativen ENP zur Umsetzung der (kommenden) rechtlichen Verpflichtung zur kommunalen Wärmeplanung
-ENP soll zumindest perspektivisch inhaltlich über kommunale Wärmeplanung hinausgehen und Themen wie Strom, Grüne Gase und Kälte integral betrachten.
-Ermittlung von räumlich und zeitlich abgegrenzten Energieversorgungsvarianten zur langfristigen Planungssicherheit für alle Beteiligten unter Berücksichtigung von Dekarbonisierung, Preisstabilisierung und Energiesicherheit – wenn möglich schon im Prozess Zwischenergebnisse herausgeben
-Energieeffizienz von Gebäuden ist parallel wichtige Bedingung.
-Zusammenführung bereits schon laufender und bestehender Konzepte der relevanten Akteure
Auswirkungen
Fakten die erreicht werden wollen
- Neu generierte erneuerbare Energien
- Als informelle Planungsgrundlage keine, erst spätere konkrete Umsetzung wird dies ergeben.
- Welcher Energieträger wurde reduziert/ersetzt?
- Als informelle Planungsgrundlage keine, erst spätere konkrete Umsetzung wird dies ergeben.
- Geschätzte potentielle CO2-Einsparung
- CO2-Minderungspotenzial
•Laut gesetzlicher Vorgabe durch das Wärmeplanungsgesetz (WPG) und das Gebäudeenergiegesetz (GEG): Treibhausgasneutralität von Wärmenetzen bis 2045 bzw. Betrieb mit 100 % EE/unvermeidbarer Abwärme
•Laut WPG ab 2030: Anteil EE/unvermeidbare Abwärme in Wärmenetzen mind. 30 %
•Laut WPG ab 2040: Anteil EE/unvermeidbare Abwärme in Wärmenetzen mind. 80 % Wärmebereich
CO2-Minderungspotenzial laut Energie- und Treibhausgas-Bilanz Stadt Münster (2021):
714.000 t CO2e
davon Nah- + Fernwärme laut Energie- und Treibhausgas-Bilanz Stadt Münster (2021):
97.000 t CO2e - Kosten der Maßnahme
- 200,000 €
Umsetzung
Details zur Umsetzung der Maßnahme
- Welchen Bereich betrifft die Maßnahme?
- Stadtgebiet
- Wer macht es?
- Stadtverwaltung Münster und Politik
- Wer ist noch beteiligt?
- Stadtverwaltung Münster mit relevanten Akteuren, insbesondere Stadtwerke und Stadtnetze Münster
- Geplante Umsetzung bis
- Was sind die konkreten Schritte/Fortschritte?
-      Dezember 2023: Veröffentlichung und Beschluss des Bundesgesetzes zur kommunalen Wärmeplanung
-      Dezember 2023 gemeinsamer Auftakt zwischen Stadtverwaltung, Stadtwerken und Stadtnetzen zur Abstimmung der Ziele, Abläufe und Planungen in Bezug auf die kommunale Wärmeplanung
-      Seit Anfang 2024 Sammlung von notwendigen Informationen als zentrale Grundlage für die weiteren Bearbeitungsschritte. Dabei geht es sowohl um umfassende Datengrundlagen, als auch um die Struktur der verschiedenen relevanten Prozesse (wie den Transformationsplan Fernwärme der Stadtwerke, etc.).
-      Mai / Juni 2024: Zusammenstellung der Datengrundlagensammlung, verbunden mit der Identifizierung von möglichen Lücken und den daraus erforderlichen Anforderungen und Arbeitspakten für einen externen Dienstleister
-      Juli 2024: Veröffentlichung der Leistungsausschreibung mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb
Nächste Schritte:
•Grundsatzbeschluss über Vorgehensweise
(Q2/2023)
•Einrichtung ämterübergreifender AG, Beauftragung externer Koordination/Moderation (2023)
•Einrichtung Lenkungsgruppe zur Vereinbarung strategischer Kooperation
(bedarfsweise – ggf. Anfang 2024);
•Bedarfsweise Vergabe an externe(s) Fachbüro(s) für inhaltliche Erarbeitung
•Beschaffung eines Tools bzw. Erweiterung des Digitalen Zwillings der Stadtwerke Münster
•Erstmalige Erstellung von ENP/kWP
•Politischer Beschluss ENP-Aufstellung (Q2/2025)
Weitere Informationen
Rohdaten aus dem Klimastadtvertrag
Für alle, die es genauer wissen wollen