Nachhaltige Geldanlagen Klimahaushalt

Ziel: Die Stadt Münster investiert in nachhaltige Geldanlagen. Fortschritt: Weiterentwicklung der Anlagerichtlinie als Beschlussvorlage für Februar 2024.

Aktueller Status: Nicht erreicht

Maßnahmen-Details

Beschreibung

Darum geht es

Worum geht es?
Nachhaltige Geldanlagen
Was wird im Detail geplant?
Eine einheitliche Definition für eine nachhaltige Geldanlage gibt es nicht. Grundsätzlich sind nachhaltige Geldanlagen ein verantwortliches, ethisches, soziales und ökologisches Investment. In den Anlageprozess werden Umweltfaktoren, soziale Verantwortung und gute Unternehmensführung einbezogen (ESG -
Kriterien). Durch nachhaltiges Investieren wird indirekt der Druck auf Unternehmen und Staaten erhöht, ihrer Verantwortung gegenüber unserer Gesellschaft in höherem Maße nachzukommen. Die Geldanlage hat eine Lenkungsfunktion und stärkt nachhaltig ausgerichtete Unternehmen/Staaten im Wettbewerb.
Die Stadt Münster legt Gelder insbesondere zur Reduzierung künftiger Versorgungslasten für die Pensionszahlungen an Beamt*innen in zwei städtischen Spezialfonds an. Beim Versorgungs- und Sanierungsfonds (VUS-Fonds) ist die Stadt Münster alleinige Anlegerin, der Westfälische-Versorgungs-Rücklage-Fonds (WVRFonds) ist ein Zusammenschluss von neun Kommunen.
Seit dem Jahr 2016 erfolgt die Kapitalanlage nach nachhaltigen Kriterien. Die vom Fondsmanagement erworbenen Aktien und Unternehmensanleihen müssen bestimmten nachhaltigen Kriterien genügen. Einige Branchen sind vollständig ausgeschlossen (Fracking/Militärwaffen/Atomenergie/klimaschädliche Energie), alle anderen Branchen müssen ein bestimmtes Nachhaltigkeitsniveau erreichen. Bei Unternehmensanleihen muss es sich um sogenannte ‚Green Bonds‘ handeln. Bestimmungen zur Nachhaltigkeit der Geldanlagen sind in der Anlagerichtlinie der Stadt Münster festgehalten.
Darüber hinaus hat die Stadt Münster insbesondere in ihrem allein gehaltenen Fonds das ESGReporting deutlich ausgebaut. Der ESG-Bericht und der CO2-Bericht sind mittlerweile fester Bestandteil der halbjährlichen Sitzung des Anlageausschusses. Die Maßnahmen haben den CO2Fußabdruck und das ESG-Rating der gehaltenen Wertpapiere und damit der städtischen Geldanlagen deutlich verbessert.
Die Anlagenrichtlinie wurde nun weiterentwickelt und um Nachhaltigkeitskriterien erweitert. Erstmalig werden auch Investitions- bzw. Ausschlusskriterien für den Erwerb von Staatsanleihen definiert.
Darüber hinaus müssen für Investitionen in Unternehmen/Staaten zukünftig bestimmte Einstufungen im ESG-Rating erfüllt werden.

Auswirkungen

Fakten die erreicht werden wollen

Neu generierte erneuerbare Energien
Nicht zutreffend
Welcher Energieträger wurde reduziert/ersetzt?
Nicht zutreffend
Geschätzte potentielle CO2-Einsparung
Nicht zutreffend
Kosten der Maßnahme
0 €

Umsetzung

Details zur Umsetzung der Maßnahme

Welchen Bereich betrifft die Maßnahme?
Stadt Münster
Wer macht es?
Stadt Münster
Wer ist noch beteiligt?
Investoren
Geplante Umsetzung bis
Was sind die konkreten Schritte/Fortschritte?
Sachstand 2024
01/08/2024

Die jüngste Anpassung der städtischen Kapitalanlagerichtlinie wurde im Februar 2024 mit der Vorlage V/0104/2024 beschlossen. Erstmalig werden nun auch Investitions- bzw. Ausschlusskriterien für den Erwerb von Staatsanleihen definiert.
Darüber hinaus müssen für Investitionen in Unternehmen/Staaten zukünftig bestimmte Einstufungen im ESG-Rating erfüllt werden.

Klimastadtvertrag
01/07/2024

Vorschlag zur Weiterentwicklung der Anlagerichtlinie der Stadt Münster als Beschlussvorlage in die Politik (20.02.2024)

Weitere Informationen

Rohdaten aus dem Klimastadtvertrag

Für alle, die es genauer wissen wollen