Nachhaltige Geldanlagen Klimahaushalt
Ziel: Die Stadt Münster investiert in nachhaltige Geldanlagen. Fortschritt: Weiterentwicklung der Anlagerichtlinie als Beschlussvorlage für Februar 2024.
Maßnahmen-Details
Beschreibung
Darum geht es
- Worum geht es?
- Nachhaltige Geldanlagen
- Was wird im Detail geplant?
- Eine einheitliche Definition für eine nachhaltige Geldanlage gibt es nicht. Grundsätzlich sind nachhaltige Geldanlagen ein verantwortliches, ethisches, soziales und ökologisches Investment. In den Anlageprozess werden Umweltfaktoren, soziale Verantwortung und gute Unternehmensführung einbezogen (ESG -
Kriterien). Durch nachhaltiges Investieren wird indirekt der Druck auf Unternehmen und Staaten erhöht, ihrer Verantwortung gegenüber unserer Gesellschaft in höherem Maße nachzukommen. Die Geldanlage hat eine Lenkungsfunktion und stärkt nachhaltig ausgerichtete Unternehmen/Staaten im Wettbewerb.
Die Stadt Münster legt Gelder insbesondere zur Reduzierung künftiger Versorgungslasten für die Pensionszahlungen an Beamt*innen in zwei städtischen Spezialfonds an. Beim Versorgungs- und Sanierungsfonds (VUS-Fonds) ist die Stadt Münster alleinige Anlegerin, der Westfälische-Versorgungs-Rücklage-Fonds (WVRFonds) ist ein Zusammenschluss von neun Kommunen.
Seit dem Jahr 2016 erfolgt die Kapitalanlage nach nachhaltigen Kriterien. Die vom Fondsmanagement erworbenen Aktien und Unternehmensanleihen müssen bestimmten nachhaltigen Kriterien genügen. Einige Branchen sind vollständig ausgeschlossen (Fracking/Militärwaffen/Atomenergie/klimaschädliche Energie), alle anderen Branchen müssen ein bestimmtes Nachhaltigkeitsniveau erreichen. Bei Unternehmensanleihen muss es sich um sogenannte ‚Green Bonds‘ handeln. Bestimmungen zur Nachhaltigkeit der Geldanlagen sind in der Anlagerichtlinie der Stadt Münster festgehalten.
Darüber hinaus hat die Stadt Münster insbesondere in ihrem allein gehaltenen Fonds das ESGReporting deutlich ausgebaut. Der ESG-Bericht und der CO2-Bericht sind mittlerweile fester Bestandteil der halbjährlichen Sitzung des Anlageausschusses. Die Maßnahmen haben den CO2Fußabdruck und das ESG-Rating der gehaltenen Wertpapiere und damit der städtischen Geldanlagen deutlich verbessert.
Die Anlagenrichtlinie wurde nun weiterentwickelt und um Nachhaltigkeitskriterien erweitert. Erstmalig werden auch Investitions- bzw. Ausschlusskriterien für den Erwerb von Staatsanleihen definiert.
Darüber hinaus müssen für Investitionen in Unternehmen/Staaten zukünftig bestimmte Einstufungen im ESG-Rating erfüllt werden.
Auswirkungen
Fakten die erreicht werden wollen
- Neu generierte erneuerbare Energien
- Nicht zutreffend
- Welcher Energieträger wurde reduziert/ersetzt?
- Nicht zutreffend
- Geschätzte potentielle CO2-Einsparung
- Nicht zutreffend
- Kosten der Maßnahme
- 0 €
Umsetzung
Details zur Umsetzung der Maßnahme
- Welchen Bereich betrifft die Maßnahme?
- Stadt Münster
- Wer macht es?
- Stadt Münster
- Wer ist noch beteiligt?
- Investoren
- Geplante Umsetzung bis
- Was sind die konkreten Schritte/Fortschritte?
Die jüngste Anpassung der städtischen Kapitalanlagerichtlinie wurde im Februar 2024 mit der Vorlage V/0104/2024 beschlossen. Erstmalig werden nun auch Investitions- bzw. Ausschlusskriterien für den Erwerb von Staatsanleihen definiert.
Darüber hinaus müssen für Investitionen in Unternehmen/Staaten zukünftig bestimmte Einstufungen im ESG-Rating erfüllt werden.
Vorschlag zur Weiterentwicklung der Anlagerichtlinie der Stadt Münster als Beschlussvorlage in die Politik (20.02.2024)
Weitere Informationen
Rohdaten aus dem Klimastadtvertrag
Für alle, die es genauer wissen wollen